Handels- und Gesellschaftsregister FRANKREICH
In Frankreich sind alle natürlichen und juristischen Personen, die ein Gewerbe betreiben, im Handels- und Gesellschaftsregister
- Registre du Commerce et des Sociétés (RCS)
eingetragen.
Das RCS wird beim Rechtspfleger des Handelsgerichtes oder eines anderen zuständigen Gerichtes geführt.
Die Handelsregister der verschiedenen Gerichte sind beim:
- Registre National du Commerce et des Sociétés (RNCS)
zusammengefasst.
Das Handelsregister enthält entsprechend der Rechtsform unterschiedlich, die nachstehenden Informationen:
- Firma und Sitz
- Tätigkeit
- Organe (Verwaltungsrat, Gesellschafter etc.)
- einbezahltes Kapital (Aktienkapital, Stammkapital usw.)
- zeichnungsberechtigte Personen
Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen Holger Käunicke sowie externe Experten gern zur Verfügung.
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– alle Angaben ohne Gewähr