Handels- und Gesellschaftsregister FRANKREICH

Handels- und Gesellschaftsregister FRANKREICH

In Frankreich sind alle natürlichen und juristischen Personen, die ein Gewerbe betreiben, im Handels- und Gesellschaftsregister

  • Registre du Commerce et des Sociétés (RCS)

eingetragen.

Das RCS wird beim Rechtspfleger des Handelsgerichtes oder eines anderen zuständigen Gerichtes geführt.

Die Handelsregister der verschiedenen Gerichte sind beim:

  • Registre National du Commerce et des Sociétés (RNCS)

zusammengefasst.

Das Handelsregister enthält entsprechend der Rechtsform unterschiedlich, die nachstehenden Informationen:

  • Firma und Sitz
  • Tätigkeit
  • Organe (Verwaltungsrat, Gesellschafter etc.)
  • einbezahltes Kapital (Aktienkapital, Stammkapital usw.)
  • zeichnungsberechtigte Personen

Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen Holger Käunicke sowie externe Experten gern zur Verfügung.

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– alle Angaben ohne Gewähr

 

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